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2010-01-26: MOBILE TIMES Weekly 0354
Sunrise (wieder) gegen Swisscom - LTE statt UMTS
Zwar hat die Eidgenössischen Kommunikationskommission ComCom im Dezember 2009 die Marktbeherrschung der Swisscom bei deren Kabelkanalisation festgestellt und die Zugangspreise gesenkt, doch ist man bei Sunrise nicht glücklich, weil auch der neue Preis darauf basiert, das bereits abgeschriebene Anlagen völlig neu bewertet werden können. Dies ermöglicht Swisscom eine erneute Abschreibung bereits amortisierter Investitionen. Ein Gutachten der Universität Zürich scheint die Meinung von Sunrise zu bestätigen, dass dies gegen das Diskriminierungsverbot verstösst und die in der Verfassung verankerte Wirtschaftsfreiheit verletze. Die Swisscom-Konkurrentin zieht daher den ComCom-Entscheid vor das Bundesverwaltungsgericht.
In Liechtenstein haben sich die Stimmberechtigten mit 57 Prozent ziemlich klar für die Mobilfunk-Initiative ausgesprochen. Damit ist die vorgesehene Senkung des Grenzwertes der elektrische Feldstärke von Mobilfunk-Antennen auf 0,6 V/m vom Tisch - es bleibt beim Schweizer Grenzwert von 6 Volt pro Meter. Die klare Entscheidung war von der Industrie zwar erhofft worden, doch konnte man sich nicht sicher sein: Nach den vorliegenden Zahlen liegt die Mobilfunkpenetration im Fürstentum deutlich unter den über 100 %, die in den meisten westeuropäischen Ländern erreicht werden.
Das technische Thema, das weltweit die Branche bewegt, heisst derzeit LTE. Die «Long Term Evolution» von GSM über GPRS/EDGE zu UMTS und HSDPA geht einen Schritt weiter. Was für den Endanwender daran interessant ist, sind nicht nur die hohen Datenraten, die versprochen werden, sondern auch, dass LTE die Basis für Mobilfunknetze, die nur mehr IP nutzen, sein könnten. Über kurz oder lang werden damit unsere hochmodernen Smartphones von heute zu Schrott, den man für nichts mehr gebrauchen kann.
Der Bundesrat will ein neues Gebührensystem für die Finanzierung des Service public in Radio und Fernsehen. In einem Bericht an das Parlament empfiehlt er, eine allgemeine Abgabe für Haushalte und Betriebe einzuführen. Mit dem neuen System entfallen die heutigen Probleme mit der Anknüpfung der Gebühr an ein Empfangsgerät; zudem könnten die Erhebungs- und Inkassokosten wesentlich gesenkt werden. Ausserdem müsste dann jeder Haushalt bzw. Betrieb bezahlen, unabhängig davon, ob er überhaupt ein Empfangsgerät hat.
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2009-11-13: MOBILE TIMES Weekly 0352
Besser Konsumentenschutz, weniger Fernsprechzellen - Ritter der Kommunikation 2009 - Breitbandverfahren - Austausch von Nokia Netzgeräten
Am 4. November hat der Bundesrat die Anpassung der Ausführungsverordnungen zum Fernmeldegesetz (FMG) verabschiedet. Dies bewirkt Änderungen in der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV), die zu einem besseren Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten führt, die ihr Mobiltelefon im Ausland verwenden oder Mehrwertdienste konsumieren. Ab 1. Juli 2010 müssen einem Kunden, der sein Mobiltelefon im Ausland verwendet (internationales Roaming), die maximal anfallenden Kosten eines Anrufs mitgeteilt werden, zum Beispiel per SMS (Art. 10a FDV). Ausserdem muss künftig bei jeder Rechnungsstellung oder - für Prepaid-Lösungen - bei jedem Aufladen auf die Existenz der Schlichtungsstelle Telekommunikation (ombudscom) hingewiesen werden.
Geändert wurde mit den Änderungen der FDV auch die Preisbekanntgabeverordnung (PBV): Abonniert ein Kunde Mehrwertdienste, die ihm per SMS oder MMS übermittelt werden, muss er alle Informationen zum Abonnement auf sein Mobiltelefon erhalten und von diesem Gerät aus bestätigen, dass er das Angebot annimmt. So wird es nicht mehr möglich sein, ein solches Abonnement zum Beispiel im Internet abzuschliessen. Ab 1. Juli 2010 muss zudem der Code zur Deaktivierung des Dienstes bei jeder erhaltenen SMS oder MMS übermittelt werden und schliesslich muss die Preisangabe für 090x-Nummern darauf hinweisen, dass sie für Anrufe aus dem Festnetz gilt.
Es gibt aber nicht nur Positives: Gemeinden können künftig auf das Recht auf mindestens eine öffentliche Sprechstelle auf ihrem Gebiet verzichten. Dazu konsultiert die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) jeweils die Gemeinden bei der Festlegung der Standorte der öffentlichen Sprechstellen. Vorstellbar wäre, dass sich etwa eine Gemeinde das Recht auf eine öffentliche Sprechstelle durch den jeweiligen Grundversorger abkaufen lässt.
Die Ritter der Kommunikation 2009
Die Auszeichnung als «Ritter der Kommunikation» hat inzwischen seit 2001 eine gute Tradition und wurde auch heuer wieder verliehen. Diesmal erfolgte die Auszeichnung am 10. November in Solothurn. Bundesrat Moritz Leuenberger, Schirmherr des Wettbewerbs, überreichte den Gewinnerinnen und Gewinnern persönlich ihre Auszeichnungen.
Die drei Projekte, die dieses Jahr die Auszeichnung erhalten haben sind:
Kurs «Praktischer Umgang mit Alltagselektronik» von der kantonalen Berufsschule für Weiterbildung EB Zürich: An vier Halbtagen lernen Migranten im Alltag häufig anzutreffende elektronische Geräte wie Notebooks, Handys, Digitalkameras oder MP3-Player zu bedienen und Bancomat oder Billetautomat zu benutzen. Zudem lernen sie, im Internet nach lebensnahen, einfachen Informationen wie Fahrplänen oder einer Zeitung in ihrer Muttersprache zu suchen. Nach diesem Einstiegskurs sind die Teilnehmenden motiviert, sich auch vertiefter mit den IKT auseinander zu setzen.
Forum Lichtblick aus Chur lässt Menschen mit Behinderungen zu Wort kommen und veröffentlicht Text-, Bild-, Ton- und Videobeiträge zu verschiedenen Themen. Die Beiträge der körperlich und kognitiv behinderten Menschen stehen dabei neben Dokumenten von nicht behinderten Autorinnen und Autoren. Bei den Beiträgen kommt es nur darauf an, was jemand kann und zu sagen hat. Die Kategorien «Behindert» und «Nicht behindert» verlieren so an Bedeutung.
pro juventute Schweiz: Handyprofis: Hier setzen sich Kinder und Jugendliche aller Bevölkerungsschichten in Workshops kritisch mit dem Mobiltelefon auseinander. Da die meisten Handys heute multifunktional und internetfähig sind, stellen sich viele Fragen, die zum Beispiel problematische Inhalte und Missbrauch der Mobiltelefonie betreffen. Andererseits kann auch ein kreativer Umgang mit den Handys und der Zugang zu wertvollen Medieninhalten gefördert werden. Lehrpersonen oder Jugendleiterinnen und -leiter werden aktiv in die Workshops eingebunden. Jedes Projekt hat einen Check über CHF 10'000.- erhalten.
Neben den drei Hauptpreisen wurden zwei Sonderpreise von jeweils CHF 3'000.- vergeben: Beide Projekte wollen zu mehr Vorsicht bei der Nutzung des Internets bewegen wollen und erhalten den Sonderpreis «Sicherheit und Vertrauen im Umgang mit den IKT»: Die Kantonspolizei Luzern für ihr Projekt «fit4chat - chatten aber sicher!» und die Stadt Zürich für ihre Initiative «Schau genau!»
Breitbandverfahren
In einem Entscheid stellte die Wettbewerbskommission (WEKO) fest, dass Swisscom ihre marktbeherrschende Stellung beim Breitband-Internetzugang (ADSL) jahrelang dazu missbraucht habe, um die Konkurrenz gezielt aus dem Markt zu verdrängen und den Wettbewerb zu behindern. Swisscom wird daher eine hohe Busse von 2190 Millionen Schweizer Franken auferlegt. Das ist die zweithöchste Busse, welche die WEKO bislang ausgesprochen hat. Während man bei Sunrise zumindest sehr zufrieden ist, grollt man bei Swisscom und wirft der WEKO vor, zur DSL-Preisgestaltung trotz unsicherer Rechtslage Verfügungen zu treffen. Swisscom erwartet einen Grundsatzentscheid des Bundesverwaltungsgerichtes in dieser Frage und legte gegen den Entscheid der WEKO Rekurs ein.
Die WEKO wirft Swisscom vor, bis Ende 2007 zu hohe Preise für DSL-Vorleistungsangebote verlangt zu haben, eine zu kleine Marge zwischen dem Vorleistungsdienst BBCS von Swisscom und den Endkundenpreisen für DSL-Breitbandangebote ermöglicht zu haben und damit ein profitables Geschäft der Mitbewerber unmöglich gemacht zu haben. Swisscom wehrt sich u. a. damit, dass mehr als 80 % der Haushalte in der Schweiz die Wahl zwischen Kabel-Internet und ADSL hätten, was laut OECD zur weltweit vierthöchsten Marktdurchdringung führe. Zudem habe das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) festgestellt, dass die Breitbandpreise für mittleren Nutzungsbedarf zwischen 2001 und 2008 um mehr als ein Drittel gesunken sind. Schliesslich weist Swisscom darauf hin, dass über ihr Netz rund 20 Mitbewerber etwa 400'000 eigene Breitbandkunden bedienen.
Austausch von Nokia Netzgeräten
Nokia hat ein freiwilliges Austauschprogramm für Ladegeräte bekannt gegeben. Kunden, die solche Nokia Ladegeräte besitzen, wird der kostenlose Austausch empfohlen: Bei Modellen der Typen AC-3E und AC-3U, die zwischen dem 15. Juni 2009 und dem 9. August 2009 produziert wurden, sowie beim AC-4U, das im Zeitraum vom 13. April bis zum 25. Oktober 2009 hergestellt wurde, können sich die Kunststoffabdeckungen (ab)lösen und so die innen liegenden Komponenten des Ladegerätes freilegen. Bei Berührung der innen befindlichen Komponenten könnte eventuell ein elektrischer Schlag ausgelöst werden, wenn das Ladegerät an einer stromführenden Steckdose angeschlossen ist. Von den angeführten Modellen wurde nur das Modell AC-3E in Europa verkauft, die Modelle AC-3U und AC-4U waren ausschliesslich in Nord- und Latein-Amerika erhältlich. Es gibt eine eigene Website für das Austauschprogramm: http://chargerexchange.nokia.com
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2009-11-05: MOBILE TIMES Weekly 0351
Aus Schweiz und aus Liechtenstein
International gab es die Hospitality Services von Swisscom schon lange, nun werden diese Hoteldienstleistungen auch in der Schweiz angeboten. Das Angebot umfasst unter anderem Entwicklung und Betrieb digitaler Hotelnetzwerke, eine IPTV-Lösung und Breitband-Internet-Dienste für Hoteliers und Gäste. Das erste Schweizer Hotel, das diese Dienste in Anspruch nimmt, ist das Le Mirador Kempinski in Le Mont-Pèlerin bei Montreux. In den letzten zehn Monaten wurde das Hotel mit einem CAT-5-Datennetzwerk ausgerüstet; alle Suiten verfügen über grosse LCD-Bildschirme. Die Gäste können über die interaktive Benutzeroberfläche Live-TV und mittels Video on Demand Filme in Full-HD-Qualität beziehen.
Im Raum Zürich wird ab der Buchserie 2010 das Directories Telefonbuch Band 19 für das Buchgebiet Zürich Ost mit den entsprechenden acht lokalen Gelbe Seiten-Telefonbüchern von LTV Gelbe Seiten AG zusammengelegt. Neu erhalten die lokalen Telefonbücher in dieser Region einen erweiterten Informationsteil und ein neues Erscheinungsbild. Es entstehen acht neue lokale Telefonbücher, welche die Inhalte beider Bücher vereinen. Ab 2010 erhält jeder Haushalt im betroffenen Buchgebiet das neue lokale Telefonbuch seiner Wohnregion automatisch und kostenlos. Wer weitere lokale Telefonbücher des bisherigen Buchgebietes «Zürich Ost» erhalten möchte, kann diese gratis anfordern. Kunden, die bisher den Telefonbuchband 19 von Directories zugestellt erhielten, haben darüber hinaus die Möglichkeit, ein anderes Telefonbuch von Directories gratis zu beziehen; beispielsweise jenes der Stadt Zürich (Band 21).
Sunrise hat den Zuschlag der SRG SSR idée suisse für das weltweit erste optische Bildnetz erhalten. Sunrise betreibt das von ihr mit Nortel gebaute Netz im Rahmen eines auf sieben Jahre ausgelegten Vertrags als Service. Erstmals können, so Sunrise, Full HD Videosignale vom Übertragungswagen bis zum Studio in bester Bildqualität und ohne Verzögerung übermittelt werden. Das neue Contributionsnetz verbindet rund 35 Fussball- und Eishockeystadien sowie weitere Standorte von nationaler Bedeutung mit den Regionalstudios und den Hauptstudios von SF, SR DRS, TSR/RSR und RSI.
Anfang September beschloss der Nationalrat die Einführung unabhängiger medizinischer Telefondienste. Diese Dienste sind unabhängig von der Krankenversicherung zu führen. Der Ständerat muss die Entscheidung allerdings noch bestätigen.
In Liechtenstein hat die Regierung dem Landtag Bericht und Antrag betreffend des Schutzes des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten unterbreitet. Dabei geht es um das Zusatzprotokoll vom 8. November 2001 zum «Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten» und die Änderungen der Erklärungen einzelner Absätze des «Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten» vom 28. Januar 1981. Das Übereinkommen ist für Liechtenstein seit dem 1. September 2004 in Kraft. Mit der Ratifikation des Zusatzprotokolls will Liechtenstein die Absicht zum Ausdruck bringen, das vom Europarat festgelegte Datenschutzniveau, insbesondere bei grenzüberschreitenden Datenübermittlungen, einzuhalten. Durch die im September 2008 und im Dezember 2008 vom Landtag genehmigten Abänderungen des Datenschutzgesetzes (DSG) wurden die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erfüllung der Bestimmungen des Zusatzprotokolls in Liechtenstein geschaffen. Die Abänderungen des DSG treten am 1. Januar 2009 in Kraft.
In Liechtenstein wurden ausserdem die LTN Liechtenstein TeleNet AG und ihre Tochterfirma Telecom FL AG (TFL) bereits am 1. Januar 2008 fusioniert und in «Telecom Liechtenstein AG» umbenannt. Nun will die Regierung ein Organisationsgesetz für die Telecom Liechtenstein AG haben. Ein entsprechender Bericht und Antrag an den Landtag wurde in der Regierungssitzung vom 27. Oktober verabschiedet.
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2009-10-16: MOBILE TIMES Weekly 0349
Breitbandeinigung mit Fragezeichen in der Schweiz und Mobilfunksorgen in Liechtenstein
Die unendliche Glasfasergeschichte geht weiter. In St. Gallen haben sich St. Galler Stadtwerke und Swisscom über den Bau und Betrieb eines Glasfasernetzes in der Stadt geeinigt. Das Glasfasernetz wird gemeinsam ausgebaut, wobei mehrere Glasfasern pro Haushalt verlegt werden. Auch mit Industriedienste Lausanne hat sich Swisscom auf den Bau eines gemeinsamen Glasfasernetzes zu Pilotzwecken in Lausanne geeinigt. Hier soll aber erst geprüft werden, ob sich durch die Realisierung einer gemeinsamen Infrastruktur Kosten einsparen lassen. Für das Pilotnetz wurden die Stadtviertel Chailly und Praz Séchaud gewählt. Die Industriedienste Lausanne werden die Realisierung in Chailly übernehmen, Swisscom jene in Praz Séchaud. Pro Gebäude werden vier Fasern verlegt.
Anfang Oktober hiess es dann, dass sich die Schweizer Telcos bei ihrem vierten runden Tisch beim Glasfaserausbau geeinigt hätten. Die Netzbetreiber haben sich laut ComCom dem Open-Access-Modell verpflichtet, sind sich grundsätzlich darüber einig, dass man einheitliche technische Standards verwendet (z. B. einheitlicher Steckdosentyp!) sowie den Netzausbau mit vier Glasfasern macht. Drittanbietern will man den offenen und diskriminierungsfreien Zugang zur Infrastruktur der Swisscom und der Elektrizitätswerke garantieren. ComCom und BAKOM glauben, dass nun der parallele Bau neuer Glasfasernetze vermieden werden kann.
Ganz so klar scheint die Einigung aber nicht zu sein, denn Swisscable, der Branchenverband der Schweizer Kabel-TV-Unternehmen, begrüsste zwar die Fortschritte im Glasfaserbereich, stellt aber den Ausbau des FTTH-Netzes an sich in Frage. Statt einseitig auf die Glasfasernetze zu setzen, plädiert man für den kontinuierlichen Ausbau der bestehenden Kabelnetze. Die Investitionen für den Bau von neuen Glasfasernetzen seien enorm und ob diese in nützlicher Frist amortisiert werden können, zumindest fraglich.
Swisscable will, dass die bestehende Kabelnetzinfrastruktur in der Diskussion angemessen berücksichtigt wird. In Politik und Öffentlichkeit sei weitgehend unbekannt, dass Kabelnetze bereits heute zum grössten Teil aus Glasfasern bestehen und mit relativ geringem Aufwand an neue Bedürfnisse angepasst werden können. Ausgebaute Kabelnetze könnten problemlos jedem erschlossenen Haushalt Breitbandinternet, Telefonie, Analog-TV, Digital-TV, HDTV, Filme auf Abruf (VoD) und weitere zukünftige Dienste anbieten. Übertragungsgeschwindigkeiten von 400 Megabit pro Sekunde seien bereits im Test.
Auch Sunrise scheint mit der Einigung nicht voll zufrieden und fordert dringend eine Glasfaser-Strategie für die Schweiz. Eine eigenständige Gesellschaft mit einem Mandat für den Flächenausbau eines Glasfasernetzes sei am kostengünstigsten.
Dass bei Cablecom den Namen wechselt ist inzwischen bekannt. Der neue Name UPC ist der Standardname, den die US-Mutter allen ihren europäischen Töchtern verpasst. Der Termin für den Namenswechsel steht allerdings noch nicht fest.
In Liechtenstein kämpft man inzwischen mit dem Gesetz, dass ab 2013 nur mehr 0,6 Volt pro Meter erlaubt. Es gibt ein Initiativbegehren zur Abänderung des Umweltschutzgesetzes, das immerhin 2'088 gültige Unterschriften aufweist. Mit der Initiative soll der Beschluss des Landtags, die Mobilfunkgrenzwerte bis zum Jahr 2013 von 6 auf 0,6 Volt pro Meter zu senken, wieder aufgehoben wird. Abgestimmt wird am Freitag, 4. Dezember 2009 und am Sonntag, 6. Dezember 2009. Der Landtag, von dem das bekämpfte Gesetz ja stammt, hat dem Initiativbegehren nicht zugestimmt, womit nun das Volk am Wort ist.
Die Regierung des Fürstentums wurde vom Landtag beauftragt, abzuklären, ob ein zentrales Mobilnetz betrieben und den Diensteanbietern diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt werden kann, das unter der Vorgabe erfolgt, dass der für die Zeit ab 2013 festgelegte Anlagegrenzwert von 0,6 Volt pro Meter einzuhalten ist. Laut Regierung scheinen Experten der Meinung zu sein, dass ein zentrales Netz unter der Vorgabe des gesetzlichen Anlagegrenzwertes grundsätzlich technisch realisierbar ist. Deutliche Vorbehalte gibt es allerdings hinsichtlich der vollumfänglichen Gewährleistung der Breitbanddienste. Die Mobilfunker in Liechtenstein waren an entsprechenden Test aber nicht interessiert und haben auf entsprechende Anfragen Absagen erteilt. Daher war die Durchführung von Testanordnungen in zeitlicher und finanzieller Hinsicht nicht möglich.
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2009-08-20: MOBILE TIMES Weekly 0348
Swisscom steigert Gewinn und investiert in Zukunftstechnik
Das Parlament wird voraussichtlich während der Herbstsession 2009 die Einführung eines obligatorischen, unentgeltlichen Telefondienstes zur medizinischen Beratung diskutieren. Hintergrund ist wohl die kostendämmende Wirkung. Rechtzeitig bringt sich mit Medi24 das Schweizer telemedizinische Konsultationszentrum in Stellung und fordert, dass nicht nur Kostensenkungen sondern auch die Qualität der Telemedizin-Anbieter ein Kriterium sein müssen. Medi24 fordert für alle verbindliche Qualitätsstandards für die obligatorische Telemedizin und verweist auf die eigene Erfahrung über zehn Jahre. Grundsätzlich sei man jedenfalls für den Vorschlag von Bundesrat Pascal Couchepin, allen Versicherten in der Schweiz einen unentgeltlichen medizinischen Beratungsdienst anzubieten und möchte, dass dieser unabhängig von den Krankenkassen betrieben wird, «damit keine Interessenskonflikte entstehen und die Beratung ausschliesslich nach medizinisch-ethischen Kriterien erfolgt...» meint Dr. med. Andrea Vincenzo Braga, Chefarzt von Medi24.
Swisscom hat jetzt auch ihre Halbjahresbilanz veröffentlicht. Im ersten Halbjahr 2009 sank der Nettoumsatz um 1,2 % auf CHF 5,917 Milliarden und das Betriebsergebnis (EBITDA) sogar um 3,8 % auf CHF 2,235 Milliarden. In Italien konnte die Tochtergesellschaft Fastweb den Umsatz in lokaler Währung (Euro) um 12,9 % steigern, während im Schweizer Geschäft auch das Kundenwachstum und neue Angebote die Preiserosion nicht kompensieren konnten. Daher sank im Heimatmarkt der Nettoumsatz um rund CHF 150 Millionen. Der Reingewinn im Konzern allerdings stieg um 20,7 % auf CHF 1,021 Milliarden. Ein interessantes Detail aus dem Geschäftsbericht ist der Absatz von 267.000 iPhones. Für das laufende Jahr erwartet Swisscom unverändert ein rückläufiges Schweizer Geschäft
Die Zürcher «Light + Byte» veranstaltet mit dem «Hasselblad Junior Contest 09» einen Wettbewerb für Jungfotografen bis 30, die eine Hasselblad H3D sowie ein MacBook Pro für ein Jahr zur freien Verfügung und weitere Preise gewinnen können. Die Prämierung der Gewinner sowie eine Ausstellung zum Contest finden im Rahmen des diesjährigen Digital Events in Baden statt. Das Thema ist frei wählbar und auch die benutzte Kamera spielt keine Rolle, lediglich die Auflösung muss für einen Print in A3 ausreichend sein. Die genauen Teilnahmebedingungen sind auf der Webseite zu finden. Teilnahme- und Einsendeschluss ist der 30. September 2009.
Im Thurgau hat Swisscom einen kleinen aber feinen Erfolg im Glasfaserbereich: Die Gemeinde Pfyn kooperiert für den Ortsteil Dettighofen mit Swisscom beim Glasfaserbau. Für Swisscom ergibt das die Möglichkeit, zusätzliche Erfahrungen in einer Gemeinde sammeln, welche ausserhalb der grossen Zentren liegt. In Pfyn ist Swisscom jetzt in der Position, anderen Anbietern den Einstieg in die bestehende Kooperation anzubieten - wenn diese bereit sind, «in die zukunftsträchtige Infrastruktur zu investieren und die betreffenden Risiken mitzutragen». Gebaut wird das Glasfasernetz in Dettighofen durch das Elektrizitätswerk Pfyn. Dabei werden vier Fasern pro Haushalt verlegt, wovon Swisscom zwei Fasern erhält.
In Lausanne gab es eine offizielle Eröffnungsfeier in der École Polytechnique Fédérale de Lausanne (EPFL) mit der EPFL und Swisscom eine intensive, partnerschaftliche Zusammenarbeit besiegelten. Die zwischen der EPFL und Swisscom vereinbarte Partnerschaft soll eine flexible, zukunftsfähige Zusammenarbeit ermöglichen. Zwei Mitarbeitende von Swisscom haben zu diesem Zweck ihren Arbeitsplatz, das so genannte Swisscom Lablet, an der EPFL bezogen.
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2009-08-13: MOBILE TIMES Weekly 0347
Sony Ericsson FanWalk, Warnung vor Datenroaming
Mit einer Service-Offensive für KMU will Swisscom direkt beim Kunden helfen. Die Business Service Teams (BST) kommen direkt zu den Kunden ins Büro und unterstützen diese vor Ort zu allen Fragen rund um den Computer. Der Service wird nur bei erfolgreicher Hilfe verrechnet. Die Dienstleistung richtet sich in erster Linie an kleine KMU mit rund zehn Arbeitsplätzen. Ob ein besuchtes KMU Swisscom Kunde ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Termine mit dem Business Service Team können über die KMU Hotline 0800 055 055 vereinbart werden. Die Experten sind Montag bis Freitag von 8 bis 21 Uhr und Samstags von 8 bis 17 Uhr im Einsatz.
Böse Überraschungen kann es nach den Ferien geben, wenn man auf seinem Smartphone einen Virenschutz installiert hat, der sich automatisch aktualisiert. Befindet man sich im Ausland, so erfolgt dieses Update via Datenroaming und das kann die Datenmenge schnell hochtreiben. Abgesehen davon sind Downloads im Ausland oft deutlich teurer als daheim. Also Vorsicht! Fährt man gar mit dem mobilfunktauglichen Notebook auf Urlaub, dann sollte man auf Mobilfunk verzichten und sich auf WLAN, das in vielen Hotels kostenlos ist (vorher fragen!) beschränken.
Bereits zum zweiten Mal veranstaltet Sony Ericsson den FanWalk zu den 2009 MTV Europe Music Awards: 100 eingefleischte Fans wandern diesmal vom 27. Oktober bis zum 5. November von Hamburg nach Berlin. Die Teilnehmer werden aus 16 Ländern (Deutschland, Estland, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Litauen, Niederlande, Norwegen, Ostereich, Portugal, Rumänien, Schweiz, Spanien, Türkei und Ukraine) ausgewählt. Unterwegs müssen die FanWalker einige Herausforderungen meistern, um sich für den Hauptpreis zu qualifizieren, nämlich einen MTV Award live auf der Bühne in Berlin zu überreichen. So mussten die FanWalker 2008 zum Beispiel ohne Geld Instrumente auftreiben und damit als Strassenmusikanten auftreten. Die Anmeldung ist unter www.fanwalk.tv bereits möglich und läuft bis 11. September 2009.
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2009-08-03: MOBILE TIMES Weekly 0346
Datenschutz in Liechtenstein, Preisstreit im Festnetz
Bei den jüngsten Quartalsstatistiken über den Handyweltmarkt gehen die Meinungen darüber, ob das «Minuswachstum» grösser oder kleiner zehn Prozent ist, auseinander. Einig sind sich aber alle, dass eine derartige Schrumpfung im Vergleich zum letzten Quartal geradezu eine Erholung der Wirtschaft darstellt. Vielleicht will man aber auch nur Optimismus verbreiten, denn die Zahl der Jobwechsel bleibt - ungewöhnlich für die Jahreszeit - hoch.
Liechtenstein revidiert Verordnung zum Datenschutzgesetz: Die Liechtensteinische Landesregierung hat am 14. Juli die Verordnung zum per 1. Juli 2009 revidierten Datenschutzgesetz verabschiedet. Die neue Verordnung soll eine Erleichterung und Vereinfachung sowohl für Daten bearbeitende als auch für davon betroffene Personen bringen. Inhaber von Datensammlungen dürfen etwa jetzt auch auf elektronischem Weg die Auskunftsbegehren der von der Datenbearbeitung betroffenen Personen beantworten. Neu sind diverse Kategorien von Datensammlungen von der Anmeldungspflicht ausgenommen und auch die Bestellung eines internen Datenschutzverantwortlichen befreit von der Anmeldepflicht und teilweise auch von der Verpflichtung, ein Bearbeitungsreglement zu führen. Die Datenschutzstelle kann ausserdem eine vereinfachte Anmeldung zulassen, wenn keine Gefährdung der betroffenen Personen gegeben ist. Neu geregelt wurde auch das Bewilligungsverfahren für Videoüberwachungen. Für bereits bestehende Videoüberwachungen gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten, binnen welcher die Anmeldung nachgeholt werden muss.
Handy per SMS aufladen: Kunden von Orange, Sunrise und Swisscom können bei PostFinance Gesprächsguthaben fürs Handy per SMS aufladen und direkt dem Postkonto belasten. Einzige Voraussetzungen sind die einmalige Registrierung bei PostFinance und ein positiver Kontostand. Bei der Registrierung wird die Handynummer mit dem Postkonto verknüpft. Danach kann man sämtliche Dienstleistungen rund ums Handy von PostFinance nutzen, also auch die Geldüberweisung von Postkonto zu Postkonto oder das Einkaufen per SMS. Auf das Handy kann man Beträge von 10 bis 400 Franken laden.
Sunrise hebt Preise an und beschuldigt Swisscom: Sunrise hebt auf den 1. September 2009 die Aufbaugebühr für Verbindungen ins Schweizer Festnetz an. Die Kunden erhalten damit eine durchschnittlich um drei Prozent höhere Telefonrechnung. Begründet wird dies von Sunrise mit der Erhöhung der Grosshandelspreise für Festnetztelefonie und den Telefonanschluss (letzte Meile) durch Swisscom.
Sunrise weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass man die Berechnungsmethode für den Netzzugang als ungerechtfertigt ansieht und ausserdem den Verdacht habe, dass die Swisscom sich, respektive ihren Kunden keine höheren Tarife für den Netzzugang verrechnet. Swisscom habe die Preise auf Anfang 2009 um bis zu 14 % angehoben. Sunrise habe zwar die Erhöhung bei der ComCom angefochten - die Swisscom verrechne die neuen Preise dennoch.
Sunrise sieht sich mit der Kritik nicht alleine und berichtet von einer «Breiten Front gegen überhöhte Netzgebühren», die aus Konsumentenschutzorganisationen, dem Schweizerischen Gewerbeverband, Preisüberwacher, privaten Telekomanbietern sowie weiteren Verbänden und Organisationen bestehe. Sie alle - so Sunrise - fordern, dass im Rahmen der Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) die Netzbewertung nicht mehr künstlich hochgehalten wird.
Microsoft-Software bei Swisscom mieten: Swisscom ist jetzt ein Hoster von Microsoft-Produkten. Nach dem Abschluss einer «Service Provider License Agreement» (SPLA) darf Swisscom Microsoft-Software lizenzrechtlich weiterzuvermieten und kann damit umfassendere Cloud-Dienstleistungen auf Basis von Microsoft-Produkten anzubieten.
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2009-07-27: MOBILE TIMES Weekly 0345
Aktuelles (fast) unkommentiert
Die ePark24 AG0 ermöglicht nun auch an zentralen Parkuhren das Bezahlen mit dem Handy. Schon bisher konnte man mit ePark24 Parkgebühren einfach mit dem Mobiltelefon bezahlen. Neu ist, dass man mit dem Handy jetzt auch an allen zentralen Parkuhren CITEA in der Schweiz bezahlen kann. Das heisst, neben Bargeld und Karten kann man jetzt auch das Handy zum Bezahlen an diesen Parkscheinautomaten nutzen.
Für das nur von Solarenergie getriebene Flugzeug von Bertrand Piccard und André Borschberg entwickelt Swisscom als offizielle «Nationale Telecommunikations-Partnerin» von Solar Impulse eine spezielle Kommunikationslösung, die u. a. dafür sorgt, dass das Projekt-Team in ständigem Kontakt mit dem Piloten bleibt. Laut Swisscom passt die Vision des Projektes Solar Impulse «ideal zu den bestehenden Swisscom-Engagements im Bereich der Nachhaltigkeit».
Nach einem Zwischenentscheid des Bundesverwaltungsgerichts darf die Bundesverwaltung vorerst wieder uneingeschränkt Informatikdienstleistungen von Microsoft beziehen. Der Vertrag könnte allerdings nachträglich noch annulliert werden. Daher betrachtet die Open-Source-Gemeinschaft den Zwischenentscheid als Erfolg und fordert weiterhin, dass Bundesaufträge dieser Grössenordnung anbieterneutral ausgeschrieben werden müssen. Es geht immerhin um einen freihändig vergebenen Auftrag über 42 Millionen Franken.
Der Kampf um die Glasfaser in Zürich ist noch nicht ausgestanden. Zwar verhandeln die städtische ewz und Swisscom seit Mai 2009 über ein koordiniertes Vorgehen beim Bau eines Glasfasernetzes in der Stadt Zürich. Von einer Einigung ist man aber offensichtlich weit entfernt. So erklärte Swisscom: «Die Netzarchitekturen sind unterschiedlich und lassen sich nur schwer vergleichen. Die Entwicklung eines technisch und wirtschaftlich optimal aufeinander abgestimmten Netzkonzeptes zwischen den Gebäudeanschlüssen und den Netzzentralen von ewz und Swisscom ist eine wichtige Voraussetzung für eine allfällige Kooperation». Derzeit führt man in zwei Gebieten der Stadt Zürich anhand von Modellrechungen Analysen der Investitions- und Betriebskosten durch, damit man Kosten und Prozesse vergleichen kann. Ein Feldtest im Enge-Quartier soll zeigen, ob die Berechnungen plausibel sind. Derzeit sieht es so aus, als ob die ewz baut und Swisscom pro Endkundenanschluss eine Faser zur Verfügung stellt. Vor Jahresende wird es aber wohl zu keiner Entscheidung mehr kommen.
In Liechtenstein hat die Regierung einen Vernehmlassungsbericht betreffend die Revision des Gesetzes über die elektronische Kommunikation (Kommunikationsgesetz; KomG) verabschiedet, der die Erfahrungen seit der Einführung des KomG 2006 berücksichtigen soll. Ausserdem müssen auch die Weiterentwicklungen im EWR-Recht und das veränderte technische Umfeld berücksichtigt werden.
Gleichzeitig wurde auch eine Abänderung des Liechtensteinischen Nummerierungsplans (LNP) beschlossen. Hintergrund ist, dass die Nutzung liechtensteinischer Rufnummern sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht stark zugenommen hat. In den Rufnummernkategorien mit den führenden Ziffern 6 und 7 hat die Regulierungsbehörde mit massiven Missbräuchen zu kämpfen, die wiederholt zur Sperrung dieser bzw. sämtlicher Rufnummernkategorien mit der Landeskennzahl +423 bei ausländischen Anbietern geführt haben. Dies hatte zur Folge, dass liechtensteinische Nutzer aus einem oder mehreren Mobilnetzen eines betroffenen Staates zeitweise nicht erreichbar waren.
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2009-06-23: MOBILE TIMES Weekly 0344
Open Source gegen Bund und Bern
Die unendliche Geschichte der Entbündelung der letzten Meile bekommt ein neues Kapitel: Swisscom legt den interessierten Fernmeldedienstanbieterinnen ein Angebot zum Bitstrom-Zugang vor, das monatlich ab CHF 11.40 kostet und ab November 2009 realisiert werden soll. Laut Swisscom sind allerdings für die technische Umsetzung noch umfangreiche Vorarbeiten nötig.
Die Mobilfunkkonzessionen von Orange, Sunrise und Swisscom wurden bis Ende 2013 erneuert. Die kurze Frist wurde gewählt, damit diese Konzessionen zeitgleich mit der von In&Phone ablaufen. Damit kann die Comcom 2013 eine umfassende Neuvergabe durchführen. Etwas hat sich allerdings bereits jetzt geändert: Neu dürfen auch UMTS-Systeme im zugeteilten GSM-Band betrieben werden und Sunrise und Swisscom müssen 900-MHz-Frequenzen an Orange abtreten, damit alle Anbieter diesen Frequenzbereich einsetzen können.
Eine Schweizer Premiere feierte kürzlich Biel, wo die Emmentaler Multimedia-Agentur hof3 mit omnitron Engineering & Software ein digitales Fussgänger-Leitsystem realisiert. Kern des Systems bilden 22 Infosäulen mit Touchscreen. Neben dem Stadtplan stehen dem Benutzer Informationen zu Kultur und Tourismus, Gastronomie, Einkaufsmöglichkeiten sowie Verwaltung zur Verfügung. Praktisch: Eine integrierte Routenfunktion ermöglicht das Anzeigen des kürzesten Weges zum gewünschten Zielort. Der Benutzer hat die Wahl zwischen zwei Stadtkarten: Einerseits kann eine Darstellung analog einer Strassenkarte und andererseits ein Orthofoto ausgewählt werden. Aus der Vogelperspektive wird «mein Standort» angezeigt. Unterschiedliche Zoomstufen erlauben Nahansichten des ausgewählten Karten-Ausschnittes.
Die Open Source Dienstleister der Schweiz wollen Beschwerde gegen eine nicht-submissionierte Software-Beschaffung des Bundes einreichen. Laut /ch/open hat die Bundesverwaltung mit Microsoft einen Drei-Jahres-Vertrag über 42 Millionen Franken abgeschlossen, ohne eine öffentliche Ausschreibung getätigt zu haben. Mehrere Open Source Dienstleister hätten sich nun zusammengeschlossen um sich verwaltungsrechtlich zu beschweren.
In einem gleichartig gelagerten Fall im Kanton Bern verzichtete die Open Source Community auf eine Beschwerde, denn nach - aus der Sicht von /ch/open erfolgreichen - Gesprächen zwischen der Swiss Open Systems User Group /ch/open und der Finanzdirektion des Kantons Bern hätten die Informatikverantwortlichen des Kantons zwar am Microsoft-Auftrag festgehalten, jedoch Interesse an einer engeren Kooperation mit der Open Source Community in den übrigen Bereichen der Kantonsinformatik signalisiert. Der Kanton Bern hatte im Mai einen Auftrag im Umfang von höchstens CHF 27 Millionen an Microsoft freihändig vergeben. Mit diesem Auftrag soll die bestehende Microsoft-Kantonslizenz 2005-2010 für die Jahre 2011-2017 verlängert werden.
Seit Juni realisiert Swisscom eine durchaus umweltfreundliche Idee: gebrauchte Computer sinnvoll weiterverwenden. Kunden können ihren Verwandten und Freunden den Einstieg ins Internet erleichtern indem sie ihren gebrauchten und noch funktionstüchtigen Computer verschenken. Dass konnten sie zwar schon bisher, jetzt aber nimmt sich das HomeServiceTeam von Swisscom der «Gebrauchten» an und überprüft, bereinigt und installiert die gebrauchten Computer direkt bei den Kunden zuhause. Bei Abschluss eines Internetabonnements ist die Installation für den beschenkten Kunden kostenlos, ohne Abonnement fallen einmalig 299 Franken an. Vorerst ist das Testangebot ausschliesslich in der Deutschschweiz erhältlich. Bei Anklang soll es aber national und in das Standard-Sortiment des HomeServiceTeams aufgenommen werden.
Während der Testphase werden vom HomeServiceTeam vorerst funktionstüchtige, virenfreie Computer angenommen, die nicht älter als fünf Jahre sind und über ein lizenziertes Microsoft Betriebssystem XP oder Vista verfügen.
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2009-06-08: MOBILE TIMES Weekly 0343
Unzufrieden mit eGovernment, zufrieden mit payWave
Visa Europe hat ihr Projekt «payWave» mit einem Pilotprojekt in der Schweiz getestet. Es ging dabei um die praktische Abwicklung kontaktloser Zahlungen über NFC (Near Field Communication) mit geeigneten Mobiltelefonen. Partner von Visa Europe waren Credit Suisse, PostFinance, SIX Multipay, Swisscard und Swisscom. Laut Visa zeigten sich über 90% der Teilnehmer von der neuen Technologie begeistert und würden diese Zahlungsmethode umgehend nützen, sobald diese kommerziell verfügbar ist. Konsumenten halten ihre Zahlungskarte oder ihr Mobiltelefon für Zahlungen bis zu CHF 40,00 nur kurz vor den Terminal und müssen die Karte nicht mehr physisch in ein Lesegerät einführen. Getestet wurde in den Kantinen von Credit Suisse, Swisscard und SIX Multipay. Dabei ging es vor allem um die technische und betriebliche Machbarkeit von kontaktlosen Zahlungen. Ausserdem wollte man die Benutzerfreundlichkeit und die Präferenz bei Schweizer Konsumenten zu erheben. In einem nächsten Schritt soll eine Arbeitsgruppe die bestmöglichen Strategien für eine Ausweitung der Akzeptanzstellen in der Schweiz entwickeln.
Die Orbit ist Geschichte. Zum letzten Mal fand die einst in Basel gegründete Schweizer ICT-Messe nun in Zürich statt. Statt ihrer wollen die Veranstalter eine Nachfolgerin, die auf den Namen «Community 36» getauft wurde, etablieren. Das 36 bezieht sich auf die 36 Stunden, die durchlaufend geöffnet sein wird. Bisher gab es ja vier Tage zu je neun Stunden. Neben der eigentlichen Ausstellung sollen Fachveranstaltungen, gesellschaftliche Anlässe usw. für das Publikumsinteresse sorgen. Aussteller sollen auch keinen Messestand mehr bauen, sondern erhalten diesen zu Fixkosten bereit gestellt. Die Mindestgrösse beträgt neun Quadratmeter. Jeder Quadratmeter kostet 1000 Franken.
Das Institut für Psychologie der Universität Basel hat 2008 wieder wie schon 2006 eine Umfrage zum Thema «Zufriedenheit im eGovernment» unter den 26 Kantonen durchgeführt und rund 6500 User nach ihrer Meinung über die Internetportale der Kantone befragt. Dabei zeigte sich, dass sich die durchschnittliche Zufriedenheit gegenüber 2006 nicht verbessert hat. Jeder dritte Nutzer hat nach wie vor Probleme mit der Informationssuche und Navigation. Da die Studie auf einer Online-Umfrage basiert, die auf den Internet-Portalen aller 26 Schweizer Kantone von Oktober bis Dezember 2008 durchgeführt wurde, variierten die Teilnehmerzahlen zwischen den Kantonen stark. Von den 6536 gültigen Rückmeldungen stammten 966 aus dem Kanton St. Gallen aber nur 48 aus Appenzell Innerrhoden. Die Zufriedenheit wurde mit einer Fünferskala bewertet. Der Durchschnittswert für die Schweiz lag, wie schon 2006, bei 3.8. Die besten Werte hatten Baselland (4.2), Appenzell Innerrhoden (4.1) und Uri, Schaffhausen, St. Gallen, Basel-Stadt und Obwalden (je 4.0). Die Kantone Baselland und Obwalden (je +0.3) sowie St. Gallen, Zug und Appenzell Ausserrhoden (je +0.2) verzeichneten gegenüber 2006 den grössten Zufriedenheitszuwachs.
Das BAKOM (Bundesamt für Kommunikation) hat wieder den Wettbewerb «Ritter der Kommunikation» ausgeschrieben. Projekte können bis zum 21. August 2009 eingereicht werden. Der Wettbewerb unter dem Patronat von Bundesrat Moritz Leuenberger zeichnet Projekte aus, die einen besonderen Beitrag zur Informationsgesellschaft leisten. Vergeben werden Preise in Höhe von insgesamt CHF 35'000. Jeweils CHF 10'000 sind für die drei besten Projekte bestimmt, die es der Schweizer Bevölkerung ermöglichen, die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für ihre Zwecke zu nutzen. Der Sonderpreis «Sicherheit und Vertrauen» zeichnet ein Projekt aus, das den sicherheitsbewussten Umgang mit diesen Technologien zum Inhalt hat und das entsprechende Vertrauen fördert. Diese Auszeichnung ist mit CHF 5'000 dotiert. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden am 10. November 2009 an der nationalen Tagung «Integrative Informationsgesellschaft» in Solothurn der Öffentlichkeit präsentiert.
Theoretisch könnte Liechtenstein ab 2013 ohne Mobilfunk dastehen. Der dortige Landtag hatte im Mai 2008 beschlossen, die Strahlungsgrenzwerte für Sendeanlagen von zellularen Mobilfunknetzen und von Sendeanlagen für drahtlose Teilnehmeranschlüsse im Umweltschutzgesetz festzuschreiben. Bis Ende 2012 gelten dieselben Grenzwerte wie in der Schweiz. allerdings sollen ab dem Jahre 2013 um einen Faktor 10 tiefere Werte gelten. Laut Regierungsbericht hätten die Mobilfunkanbieter festgestellt, dass sie sich bei Beibehaltung der ab 2013 gemäss Umweltschutzgesetz geltenden Grenzwerte aus Liechtenstein zurückziehen werden, da der Betrieb von Mobilfunknetzen aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht mehr machbar sei. Die mobile Kommunikation in der heutigen Abdeckung, Zugänglichkeit und Qualität sei mit den vorgesehenen Grenzwerten in technischer Hinsicht auch bei einem Ausbau der Antennenstandorte um den Faktor 7 bis 10 nicht mehr erreichbar.
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