Mobile Times Die Interim-Swisscom
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    Mit dem Ziel des Bundesrates, die Swisscom zu privatisieren, ihr gleichzeitig aber bis dahin einerseits strenge Investitionsbeschränkungen aufzuerlegen und parallel dazu die Reserven zu reduzieren ist mit Carsten Schloter ein Boss eingesetzt worden, der die Swisscom lange genug von innen kennt.
    Sein Problem wird sein, die Zielvorstellungen des Bundesrates zu verwirklichen und gleichzeitig zwei mögliche Szenarien im Hinterkopf zu behalten:
(1) Der Wunsch des Bundesrates auf Privatisierung wird erfüllt
(2) Ein Referendum spricht sich gegen die Privatisierung aus

Die strategische Ziele des Bundes für 2006 - 2009
    Die vom Bundesrat Ende 2005 vorgelegten strategischen Ziele sind als Interim angelegt und enthalten die Formulierung: «Bei Abgabe der Bundesmehrheit laufen die vorliegenden strategischen Ziele vorzeitig aus», die schon implizieren, dass es sich wohl um eine Zwischenlösung handelt.
    In seinem Papier erwartet der Bundesrat, dass Swisscom

    1.1 wettbewerbsfähig, betriebswirtschaftlich geführt und kundenorientiert ist sowie die Schnelligkeit und Flexibilität bei der Entwicklung, Produktion und Vermarktung neuer Produkte und Dienstleistungen in den konvergierenden Märkten Telekommunikation, Informationstechnologie, Rundfunk, Medien und Unterhaltung konsequent weiter verbessert.
    1.2 insbesondere fixe und mobile Sprach- und Datendienste, Informatik-Dienstleistungen, Inhalte (Content) sowie für andere Telekommunikationsgesellschaften Netzdienstleistungen anbietet und dabei auch den Sicherheitsinteressen des Landes Rechnung trägt. Mit ihrem Angebot strebt Swisscom folgende Hauptziele an und trägt damit zur volkswirtschaftlichen Entwicklung der Schweiz bei:
          - Fixnet: Gestaltung eines kundengerechten Angebots, Halten der Marktführerschaft im Inland und Ausübung einer führenden Rolle im Bereich von Breitband-Verbindungen und -Diensten.
    - Mobile: Gestaltung eines kundengerechten Angebots, Halten der Marktführerschaft im Inland und Ausübung einer führenden Rolle im Bereich von Breitband-Verbindungen und -Diensten.
    - Solutions: Gestaltung eines kundengerechten Angebots für die nationalen und internationalen Bedürfnisse der Schweizer Kunden sowie Aufbau und Halten einer bedeutenden Marktposition im Inland.
    - IT-Services: Gestaltung eines kundengerechten Angebots und Aufbau einer bedeutenden Marktposition für besondere Informatik-Dienstleistungen.
    - Grundversorgung: Sicherstellung der flächendeckenden Grundversorgung bis 2007 und Bewerbung für eine zukünftige Konzession, um die Fortführung dieser Aufgabe zu ermöglichen.
    - Interkonnektion: Umsetzung der Interkonnektionsregelung im Interesse eines fairen Wettbewerbs und zur Sicherstellung der End-zu-End-Kommunikation für die Dienste der Grundversorgung.
    1.3 über ein angemessenes Risikomanagement-System verfügt.
    1.4 im Rahmen ihrer betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten eine nachhaltige und ethischen Grundsätzen verpflichtete Unternehmensstrategie verfolgt.

Während man diese generellen Ziele wohl jedem Unternehmen der Branche mitgeben kann, enthält der Finanz-Abschnitt einige durchaus diskussionswürdige Punkte:

2. Finanzielle Ziele
    Der Bundesrat erwartet, dass Swisscom
    2.1 wertschöpfend ist und den Unternehmenswert nachhaltig sichert und steigert.
    2.2 auf Ebene ihrer Gruppengesellschaften eine Leistungsfähigkeit aufweist, die mit den besten jeweils vergleichbaren Telekommunikationsunternehmen in Europa Schritt hält.
    2.3 eine Ausschüttungspolitik verfolgt, welche alle nach wertvermehrenden Investitionen und allfälligen Schuldenrückführungen verbleibenden freien Mittel eines Geschäftsjahres den Aktionären via Aktienrückkäufen und Dividendenzahlungen nach üblicher Praxis zurückerstattet. Die ausschüttbaren Reserven werden auf höchstens CHF 1 Mrd. reduziert.
    2.4 ihre Nettoverschuldung auf höchstens das Anderthalbfache des EBITDA gemäss konsolidierter Rechnung begrenzt.

Wertschöpfung ist etwas, das durchaus auch mit Geld zu tun hat und eine Reduktion der ausschüttbaren Reserven widerspricht eigentlich dem Wunsch, den Wert des Unternehmens zu steigern, denn der besteht ja nicht nur aus Anlagen (die immer weniger wert werden), sondern eben auch aus Cash.

3. Personelle Ziele
    Der Bundesrat erwartet, dass Swisscom
    3.1 eine fortschrittliche und sozialverantwortliche Personalpolitik verfolgt und eine zeitgemässe Lehrlingsausbildung betreibt.
    3.2 mit ihrer Leitung durch Führungsstil, Personalentwicklung und interner Kommunikation Vertrauen beim Personal schafft.
    3.3 die Mitspracherechte der Personalverbände in Gesamtarbeitsverträgen regelt und die Gesamtarbeitsverträge mit den Gewerkschaften und Personalverbänden weiterentwickelt.
    3.4 ihre Kader nach marktüblichen Sätzen entlöhnt, wobei Boni auf Anfang des Geschäftsjahres festgelegten Kriterien basieren.
    3.5 bestrebt ist, die Arbeitsmarktfähigkeit ihrer fest angestellten Mitarbeitenden durch Aus- und Weiterbildungsmassnahmen zu verbessern.
    3.6 allfällige weitere Restrukturierungsmassnahmen im Rahmen bestehender oder neuer Sozialpläne umsetzt.
    3.7 Bestand und Qualifikation der Mitarbeitenden auf die kommenden Bedürfnisse ausrichtet.

Die personellen Ziele lesen sich fast wie eine gewerkschaftliche Wunschliste, weshalb man sich schon fragen muss, ob diese durchaus idealistischen Forderungen mit dem Wunsch nach einem Unternehmen, das auch am freien Markt wettbewerbsfähig sein soll, wirklich übereinstimmen.

4. Kooperationen und Beteiligungen
    Der Bundesrat erwartet, dass Swisscom
    4.1 Beteiligungen nur eingeht, wenn sie langfristig zur Sicherung oder Steigerung des Unternehmenswertes beitragen, führungsmässig gut betreut werden können und dem Risikoaspekt genügend Rechnung tragen.
    4.2 keine Beteiligungen im Ausland an Telekommunikationsgesellschaften mit Grundversorgungsauftrag eingeht. Übrige Beteiligungen im Ausland sind hingegen möglich, wenn sie das Kerngeschäft im Inland unterstützen oder eine andere strategischindustrielle Logik aufweisen.
    4.3 zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit Beteiligungen im Inland eingeht.

Man kann Swisscom durchaus vorwerfen, in den letzten Jahrzehnten bei Investitionen im Ausland nicht unbedingt immer glücklich agiert zu haben, aber ihr Auslandsinvestitionen mehr oder weniger zu verbieten, kann eigentlich nur bedeuten, dass man erwartet, dass bei der erhofften Privatisierung ein grosser Telekomkonzern zuschlägt, der bei Auslandsbeteiligungen der Swisscom in verschiedenen Ländern regulatorische Probleme bekommen könnte. Hat Swisscom keine Auslandsbeteiligungen, ist sie für jeden internationalen Betreiber, der noch nicht in der Schweiz tätig ist, interessant.

5 Berichterstattung an den Bundesrat
    Der Bundesrat erwartet, dass Swisscom vierteljährlich einen Informations-Austausch mit Vertretern des Bundes entsprechend den regelmässig stattfindenden Analysten- und Investorengesprächen pflegt. Der Gleichbehandlung der Aktionäre wird dabei Rechnung getragen. Der Verwaltungsrat der Swisscom erstattet dem Bundesrat am Ende jedes Geschäftsjahres Bericht über die Erreichung der strategischen Ziele.

Über diesen Punkt ist eigentlich eben so wenig zu sagen, wie über den nächsten.

6 Geltungsdauer und Änderung
    Die vorliegenden strategischen Ziele gelten für die Jahre 2006 bis 2009 bzw. bis zu der vom Bundesrat beabsichtigten Aufgabe der Mehrheitsbeteiligung des Bundes an Swisscom. Das Umfeld der Unternehmung befindet sich auch ausserdem in einem ständigen Wandel. Bei Vorliegen wichtiger Gründe können die strategischen Ziele daher angepasst werden. Der Bundesrat entscheidet über eine Anpassung nach Rücksprache mit Swisscom.

Was kann Swisscom tun?
    Bei Beteiligungen im Inland sind die Möglichkeiten viel kleiner als man denkt. Schliesslich will man ja auch einen funktionierenden Wettbewerb. Allerdings würde das vorliegende Strategiepapier der Swisscom keine inländischen Beteiligungen ausserhalb des eigenen Marktes verbieten. Sie könnte also in die Pharmaindustrie expandieren, sich eine private Eisenbahn kaufen oder auch eine regionale Fluglinie gründen. Die geforderte gute führungsmässige Betreuung wäre sicher kein Problem: Entsprechende Manager sind bei adäquater Bezahlung durchaus zu bekommen.

Die Vernehmlassungsvorlage
    Am 25. 1. 2006 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Abgabe der Bundesbeteiligung an der Swisscom. In einem verkürzten Verfahren können sich die Kantone, die politischen Parteien, die Dachverbände der Wirtschaft und die übrigen interessierten Kreise bis zum 6. März 2006 zur Abgabe der Bundesbeteiligung sowie zu möglichen flankierenden Massnahmen äussern.
    Der Bundesrat will, wie er bereits im November 2005 mitgeteilt hat, die rechtlichen Voraussetzungen für die Abgabe der Bundesbeteiligung an Swisscom schaffen.
    Der Bundesrat weist noch einmal auf die verschiedenen Faktoren hin, die ihn zu seiner Entscheidung geführt haben:
    -- Swisscom stellt für den Bund eine sehr grosse und nicht diversifizierte Anlage dar
    -- Die Grundversorgung ist in der Fernmeldegesetzgebung breit abgesichert
    -- Chancen von Swisscom auf Behauptung im dynamischen Telekommunikationsmarkt sollen gewahrt werden.
    Zudem macht der Bundesrat darauf aufmerksam, dass die Swisscom in den letzten Jahren die Bemühungen um eine Expansion ins Ausland intensiviert hat.
    Diese Strategie sei für den Bund nicht unproblematisch, denn aufgrund seiner speziellen Verantwortung gegenüber den Steuerzahlenden müsse er Risiken anders gewichten als private Investoren. Zudem sei er zusätzlichen politischen Risiken ausgesetzt, insbesondere wenn Swisscom sich an einem ausländischen Unternehmen mit Grundversorgungsauftrag beteiligen will. Damit der Bundesrat der Swisscom möglichst viele strategische Optionen offen halten kann, müsse er seine Beteiligung an Aktionäre abgeben, die bereit sind, grössere Risiken einzugehen.
    Die Grundzüge der Vernehmlassungsvorlage sehen eine Anpassung des Telekommunikationsunternehmensgesetz TUG vor, die es dem Bund erlaubt, seine Beteiligung an der Swisscom auf unter 50 % zu reduzieren.
    Bei der Abgabe der Aktien will der Bundesrat dafür sorgen, dass diese möglichst breit gestreut werden; zudem soll den Kleinaktionären ein Sonderangebot im Sinne einer Volksaktie gemacht werden. Der Bundesrat verzichtet bewusst auf einen Verkauf zum höchstmöglichen Preis und hofft so die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Swisscom unabhängig bleiben kann.
    Die weiteren flankierende Massnahmen will der Bundesrat den Vernehmlassungsteilnehmern in einem separat beigelegten Bericht unterbreiten. Die zur Diskussion gestellten Massnahmen teilen sich in drei Bereiche auf:
    - Sicherstellung der Grundversorgung,
    - Wahrung der Unabhängigkeit des Unternehmens
    - Übertragung des Verkaufsentscheides an das Parlament.
    Mit Ausnahme der Volksaktie bilden diese drei Bereich zurzeit jedoch nicht Teil des bundesrätlichen Konzepts.

Der Bundesrat hat es eilig
    Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass die dringlichen parlamentarischen Debatten vom Dezember 2005 zum Thema der Abgabe der Bundesbeteiligung gezeigt hätten, dass dieses Vorhaben sehr rasch behandelt werden muss. Der Bundesrat verweist auch darauf, dass zwei der dringlichen Interpellationen explizit ein beschleunigtes Verfahren gefordert hätten. Da die Swisscom ein börsenkotiertes Unternehmen ist, sei es ebenfalls wichtig, dass die Rahmenbedingungen für die Zukunft möglichst bald bekannt werden.
    Der Bundesrat hat deshalb vor die Frist für Stellungnahmen auf einen Monat zu verkürzen und will die Botschaft bereits Anfang April dem Parlament zuleiten. So könnte die parlamentarische Behandlung in der Sommersession stattfinden.
    Sollte es zu einem Referendum kommen, könnte die Volksabstimmung bereits am 11. März 2007 erfolgen.

Prüfung der Vernehmlassung
    Swisscom selbst erklärte am 25. 1. 2006 nur, dass man die Vernehmlassungsvorlage zur Abgabe der Bundesmehrheit und die flankierenden Massnahmen im Detail prüfe und dann dazu Stellung nehmen werde.
    Wie schon mehrmals, so erklärte Swisscom auch diesmal, dass man dem Vorhaben einer Abgabe der Bundesmehrheit grundsätzlich positiv gegenüberstehe, weil das den strategisch-unternehmerischen Handlungsspielraum für das Unternehmen in einem sich rasch ändernden internationalen Umfeld erweitert.
    Der Verwaltungsrat der Swisscom hat für die Beurteilung der Vorlage sieben Unternehmensinteressen als zentral definiert:
    -- Langfristige Rendite für die Aktionäre (Total Shareholder Return über 10 Jahre)
    -- Kundenzufriedenheit
    -- Wettbewerbsfähigkeit
    -- Innovationsfähigkeit
    -- unternehmerische Flexibilität
    -- Akquisitions- und Allianz-Fähigkeit
    -- Attraktivität als Arbeitgeber

Keine Sonderrechte für den Bund
    Swisscom will, dass im Falle der Abgabe der Bundesmehrheit an Swisscom der Beteiligungsanteil und die Rechte im Sinne des Aktienrechts übereinstimmen. Das heisst, dass dem Bund im Vergleich zu den übrigen Aktionären keine Sonderrechte vorbehalten werden dürfen.

Keine Trennung von Netz und Dienst
    Eine weitere Forderung der Swisscom ist zudem, dass es keine Trennung von Netzen und Diensten gibt. Man will also z. B. keinesfalls eine spezielle Netzgesellschaft. Begründet wird dies damit, dass der Trend in der Branche international in der Gegenrichtung läuft. Mobilfunknetze, Festnetze und die dazu gehörenden Dienste und Endgeräte wachsen im Rahmen der Konvergenz immer enger zusammen. Die Kunden erwarten zunehmend, dass ihnen Gesamtlösungen aus einer Hand offeriert werden.
    Swisscom hält eine Entflechtung für kaum umsetzbar und für eine klare Benachteiligung von Swisscom gegenüber den Konkurrenten. Zudem wäre nach Meinung von Swisscom eine Wertvernichtung aus Sicht der Aktionäre zur Folge.

Volksverdummung?
    Heftig reagierte Oliver Stock im Handelsblatt vom 27. 1. 2006 und erklärte unter der Überschrift «Volksverdummung in Bern», dass die Politik in der Schweiz der Swisscom ein weiteres Mal einen Bärendienst erweise indem sie sich zuerst massiv in die Unternehmensstrategie einmische und dann verkünde, dass man das Unternehmen privatisieren und Schweizer Kleinaktionären zum Schnäppchenpreis unter Marktwert anbieten will. Mit dem Versprechen, dass die Swisscom eine Volksaktie werde, würde Finanzminister Hans-Rudolf Merz die Swisscom auf eine Reise in eine äusserst unsichere Zukunft schicken.
    Als Hintergrund sieht Stock, dass auch Bern Geld braucht und deshalb die Swisscom-Aktien versilbern wolle. Der Marktwert des Staatsanteils beträgt umgerechnet mehr als zehn Milliarden Euro.
    Stock glaubt, dass die Idee der Volksaktie wohl auch damit zu tun habe, dass sich die Eidgenossen bei Abstimmungen mit Vorliebe patriotisch geben und eine Abstimmung daher scheitern könne. Vertraue man die Mehrheit des Unternehmens den Eidgenossen selbst an, würde Argumenten wie dem, dass die Swisscom als privates Unternehmen nicht mehr jedes Tal und jeden Berg mit Telefonanschüssen erschliessen werde, die Schärfe genommen.
    Den vollständigen Artikel finden Sie hier:
http://www.handelsblatt.com/pshb?fn=tt&sfn=go&id=1179933

Banker für Privatisierung
    UBS-Präsident Ospel sieht in einem Interview mit der Zeitung «Blick» die Angelegenheit wesentlich entspannter. Zwar klinge der Begriff Volksaktie seltsam, aber dies spreche an sich nicht gegen Aktien zum Vorzugspreis. Ospel glaubt, dass die Idee die Erfolgschancen der Privatisierung im politischen Prozess erhöhe und zudem eine Möglichkeit darstelle, den Konsumenten etwas von dem zurückzugeben, das sie in der Vergangenheit wegen hoher Tarife zu viel bezahlt hätten.

Vorgeschichte:
Die Swisscom und das Ausland

LINKS

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