Vote électronique fertig | |
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Die entwickelten Systeme zur elektronischen Stimmabgabe stehen nun allen Schweizer Kantonen zur Verfügung. Dabei obliegt es den Kantonen zu prüfen, welches System den eigenen Erfordernissen am ehesten entspricht. Für eidgenössische Volksabstimmungen bewilligt der Bundesrat den Einsatz des Vote électronique. Schon 2004 und 2005 hat die Bundeskanzlei zusammen mit den Kantonen Genf, Neuenburg und Zürich fünf erfolgreiche Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe bei eidgenössischen Abstimmungen durchgeführt. Dabei waren in jedem Kanton unterschiedliche Systeme getestet worden.
In Genf wurden in mehreren Gemeinden über Internet abgestimmt, wobei das bereits existierende Verfahren, das im Kanton Genf für die briefliche Stimmabgabe angewandt wird, auf das Internet übertragen wurde. Der bestehende Stimmrechtsausweis - der bei jedem Urnengang neu ausgestellt wird - wurde für den Vote électronique nur geringfügig angepasst.
Im Kanton Neuenburg war der Vote électronique Teil eines grösseren Projekts, einen sicheren Online-Schalter zu erstellen, den Guichet Unique. Dieser bietet den Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons verschiedene Dienstleistungen an, darunter die Stimmabgabe über das Internet. Daher konnten in Neuenburg nur Personen elektronisch abstimmen, die bereits als Nutzer/innen des Guichet Unique registriert waren.
Im Kanton Zürich wurden in ausgewählten Gemeinden zwei Medien für die elektronische Stimmabgabe angeboten: Internet und Mobiltelefonie (SMS). Die Stimmberechtigten der Testgemeinden hatten die Wahl, ihre Stimme elektronisch, brieflich oder physisch abzugeben. Sämtliche für die einzelnen Möglichkeiten notwendigen Angaben befanden sich auf dem Stimmrechtsausweis, den die Stimmberechtigten vor jedem Urnengang zugeschickt erhielten.
Für den Urnengang wurde ein virtuelles Stimmregister durch Export der dezentralisierten Gemeindestimmregister geschaffen. Durchschnittlich über 22 Prozent der Stimmberechtigten, die im Rahmen der Pilotversuche ihre Stimme abgegeben haben, wählten den Vote électronique. Im Kanton Neuenburg fiel die Beteiligung aufgrund des engen und interessierten Benutzerkreises des Guichet Unique weit höher aus (55-68%).
In der Legislaturperiode 2008 bis 2011 werden die Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe weiter ausgebaut. Zukünftig sollen auch Auslandsschweizer Stimmberechtigte elektronisch abstimmen können. Hierzu bedarf es allerdings einer Harmonisierung der entsprechenden Stimmregister. Bis Mitte 2009 haben die Kantone Zeit, ihre Gesetzgebung entsprechend abzuändern und so die Voraussetzungen für eine elektronische Stimmabgabe der Auslandsschweizer Stimmberechtigten zu schaffen. Allgemein sollen die Versuche mit Vote électronique bis 2011 auf maximal zehn Prozent der Stimmberechtigten beschränkt bleiben.
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Letzte Überarbeitung: Donnerstag, 12. Februar 2009
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