Mobile Times BAKOM: Empfangsgebühren auch für Handy oder PC
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    (Biel-Bienne - 2008-07-09) Aus Anlass der Medienkonferenz stellt das BAKOM fest, dass auch «Multifunktionale Geräte» eine Gebührenpflicht auslösen, wenn sie einen gleichwertigen Empfang wie mit konventionellen Geräten gewährleisten. Das betrifft den technischen Bereich (Empfangsqualität) ebenso wie den Bereich des Programmangebots.
    Konkret löst die Möglichkeit Radioprogramme empfangen zu können ebenso die Gebührenpflicht aus wie die Möglichkeit nach den Standards DVB-H oder DVB-T mobiles Fernsehen zu empfangen. Dazu wird festgestellt, dass der Empfang von Fernsehen mittels DVB-T ohnehin gebührenpflichtig ist, unabhängig ob er mittels traditionellem oder multifunktionalem Gerät erfolgt.
    Eine Ausnahme stellt weiterhin der Empfang von Fernsehprogrammen mittels Streaming dar. Begründet wird dies damit, dass die Empfangsqualität mit derjenigen der traditionellen Empfangsgeräte nicht vergleichbar ist.
    Neu ist, dass jetzt auch der TV-Empfang via Internet (ab 1. September 2008) gebührenpflichtig wird. Allerdings nur dann, wenn z. B. der entsprechende Haushalte einen Breitbandanschluss (z.B. ADSL, Kabelnetz) und spezielle Software (z. B. Mediaplayer, Realplayer, usw.) sowie ein kostenpflichtiges Abonnement oder - und das ist neu - bei einem Internet TV-Anbieter zwecks Fernsehempfang (z.B. Netstream, Zattoo) kostenlos registriert ist.
    Während bei Haushalten bei Vorliegen der Kriterien die Gebührenpflicht quasi automatisch eintritt - wenn nicht ohnehin bereits Gebühr bezahlt wird - können Gewerbe nicht nur wie bisher die Gebührenpflicht vermeiden, indem sie den Empfang durch eine informatiktechnische Lösung verhindern sondern auch dadurch, dass sie mit einer betriebsinternen Weisung den Programmempfang verbieten.

Links:
http://www.bakom.admin.ch/




MOBILE TIMES Home Letzte Überarbeitung: Freitag, 25. Juli 2008
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