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So beurteilen Betroffene die NIS-Verordnung

Jetzt hat der Bundesrat den lange erwarteten Entscheid zur «Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung» (NISV) getroffen. Im internationalen Vergleich sieht sie neben unbestrittenen Gefährdungsgrenzwerten äusserst strenge Anlagegrenzwerte gegen Elektrosmog vor - in der Schweiz gelten seit 1. Februar 2000 sogar die strengsten Grenzwerte Europas. Zur Sanierung alter Anlagen wurde ein Frist von fünf Jahren festgelegt. Betroffene Firmen und Vereinigungen reagierten sofort unter anderem mit folgenden Aussagen:

diAx
In der Schweiz müssen nach dem Willen des Bundesrates deutlich schärfere Grenzwerte für nichtionisierende Strahlung eingehalten werden als international üblich. diAx bedauert diese schweizerische Insellösung sehr, begrüsst jedoch, dass dank der NIS-Verordnung ab 1. Februar 2000 endlich Rechtssicherheit herrschen wird. Das Unternehmen erhofft sich in der Folge eine zügigere Bearbeitung von Baugesuchen für Mobilfunkanlagen. diAx ist überzeugt, dass die international angewendeten und anerkannten Richtlinien der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) ausreichenden Schutz bieten und bedauert die Schaffung eines Sonderfalles Schweiz.
Orange
Den Entscheid des Bundesrates über die Einführung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung nimmt Orange zur Kenntnis. Das Unternehmen begrüsst, dass damit die Rechtssicherheit bei Baugesuchsverfahren für Mobilfunkantennen hergestellt ist und erwartet, dass die Baugesuche nun in der gesamten Schweiz ohne Verzug behandelt werden. Alle Mobilfunkantennen der Orange Communications halten die Bestimmungen der verabschiedeten Verordnung bereits ein.
Swisscom
Den Entscheid des Bundesrates, den Vorsorgewert in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierenden Strahlen um den Faktor 10 tiefer als den internationalen Grenzwert anzusetzen, bedauert Swisscom. Die Regelung bedeutet einen Schweizer Alleingang im internationalen Umfeld, schwächt die Attraktivität der Schweiz als Wirtschaftsstandort und macht zusätzliche Sendeanlagen erforderlich. Positiv wertet das Unternehmen die Tatsache, dass mit der Verordnung die heute geltende provisorische Regelung und die damit verbundene Rechtsunsicherheit beseitigt wird. Die in der NIS-Verordnung vorgesehenen Vorsorgewerte sind willkürlich festgelegt, bedeuten einen Schweizer Alleingang im europäischen Umfeld und stellen die Wettbewerbsfähigkeit der Telekommunikationsbranche in Frage. Die jetzt definitiv eingeführte Verordnung wird zu einem deutlichen Mehraufwand für die Mobilfunk-, Rundfunk- und TV-Versorgung führen. Die Ursache dafür sind zusätzliche Sendeanlagen, die gebaut werden müssen, um Konzentrationen der Immissionen zu vermeiden.
protelecom
Indem der Bundesrat im wesentlichen den Entwurf der Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung per 1. Februar 2000 in Kraft setzt, entscheidet sich die Landesregierung im Vergleich zu den im Mobilfunk führenden Ländern für eine 10-fach strengere Lösung. Mit dieser Sonderlösung benachteiligt der Bundesrat die Schweizerische Telekommunikation schwer und verursacht ihr Umstellungs- und Sanierungskosten in Milliardenhöhe. Damit droht der Bundesrat nicht nur einen der grössten Wachstumsmotoren der Schweizer Wirtschaft abzuwürgen, sondern belastet die rund drei Millionen Handybenutzer mit anhaltend höheren Gesprächstarifen im Vergleich zum Ausland. Während die mit dem Inkraftsetzen der NIS-Verordnung per 1. Februar 2000 geschaffene Rechtssicherheit grundsätzlich zu begrüssen ist, kann der vom Bundesrat gewählten Insellösung kein Verständnis entgegengebracht werden.

fwk


Runder Tisch Mobilkommunikation nimmt Gestalt an

Der Anfang November von diAx, Orange und Swisscom sowie Nokia und Ericsson lancierte Runde Tisch Mobilkommunikation will gemeinsam mit betroffenen Interessengruppen gesamtschweizerische Lösungen im Bereich Mobilkommunikation ausarbeiten. Nach rund vier Wochen nimmt der Runde Tisch Gestalt an: Das Gros der angefragten Institutionen hat ihre Teilnahme zugesagt. Bereits im Januar fand ein erstes Treffen statt, an dem Themen, Spielregeln und definitive Teilnehmer bestimmt wurden.

Ein Ziel dieser Einrichtung ist zusätzlich, kurz- bis mittelfristig gesamtschweizerische Empfehlungen zum Netzausbau unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Anliegen auszuarbeiten. Parallel dazu soll eine Stiftung Mobilkommunikation und Gesellschaft gegründet werden.

fwk


Erster Handy Hero Award vergeben

Der gegenwärtige Handy-Boom hat auch direkte Auswirkungen auf das Rettungswesen der Schweiz. Immer mehr Verunfallte oder deren Retter avisieren in schwerer Notlage direkt eine Rettungsorganisation mit ihrem Handy. Aus diesem Grunde hat die Rega an ihren Helis bereits technische Anpassungen vorgenommen, um die Handys besser anpeilen zu können. Der von Orange initiierte und von über einem Dutzend Schweizer Rettungsorganisationen getragene «Handy Hero Award» wurde jetzt erstmals verliehen. Er ging an Anton Scheiwiller (65), der bei einer Bergwanderung einem Verunfallten half, indem er mit seinem Handy via die im letzten Jahr neu geschaffene Notruf-Nummer 144 die Sanität avisierte und an den richtigen Ort dirigierte. Einen Special Handy Hero Award erhielt Ruth Rusterholz, die mit ihrem Handy bei einem Ausritt den Tierarzt anrief und so einem Hund das Leben retten konnte. Der Award wird zukünftig pro Quartal verliehen. Zudem erfolgt ab diesem Jahr zusätzlich die Wahl eines Handy Hero des Jahres.

fwk


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