Schweizer Mobilfunk-News


Beteiligungen im Ausland veräussert

Eine Vereinbarung zur Ablösung ihrer 30%-Beteiligung an der DiGi Swisscom Bhd. In Malaysia hat Swisscom getroffen. Ausserdem hat sie eine Vereinbarung zur Ablösung ihrer 32,51%-Beteiligung an Sterling Cellular in Indien unterzeichnet. Bereits im März wurde angekündigt, sich aus dem Mobilkommunikations-Geschäft in Malaysia und Indien zurückzuziehen und die Aktivitäten auf den Heimmarkt und das Zentrum Europas zu konzentrieren.

fwk


Mobilfunkpartner in Österreich gesucht

Wie einer Meldung in der Tagespresse zu entnehmen war, sucht die Swisscom im stark wachsenden österreichischen Markt nach einem Mobilfunkpartner. Der österreichische Swisscom-Partner, die UTA Telekom, will einen der vier Anbieter für eine Allianz gewinnen.

fwk


Bundesgericht bestätigt die diAx Mobilfunkkonzession

Mit Genugtuung hat diAx den Entscheid des Bundesgerichts zur Kenntnis genommen, auf die Klage von sunrise gegen die Vergabe der Mobilfunkkonzession an diAx nicht einzutreten. Mit diesem rechtskräftigen Entscheid wird die Erteilung der Konzession an diAx definitiv. Somit ist die Rechtsunsicherheit für diAx wie auch für die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten beseitigt.

diAx begrüsst den Entscheid des Bundesgerichts zugunsten von diAx, auf die Klage von sunrise nicht einzutreten. Dank der sorgfältig vorbereiteten Bewerbung ist es diAx trotz der durch die Klage von sunrise entstandenen Verzögerungen gelungen, bereits im Dezember 1998 das qualitativ hochwertige eigene Mobilnetz erfolgreich in Betrieb zu nehmen. Damit konnte diAx den Wettbewerb in der Mobiltelefonie rechtzeitig eröffnen. Durch den klaren Entscheid des Bundesgerichts wird der Marktaufbau von diAx im Schweizer Telekommunikationsmarkt insbesondere auch zugunsten der Konsumentinnen und Konsumenten noch zusätzlich an Dynamik gewinnen.

fwk


Von Bundesgerichtsentscheid überrascht

In einer Stellungnahme zum Entscheid des Bundesgerichts, nicht auf die am 2. Juli 1998 eingereichte Verwaltungsgerichtsbeschwerde einzutreten, hält sunrise ihre Überraschung fest, dass sich die höchste Gerichtsinstanz in dieser Frage anscheinend für nicht zuständig erklärt. Die Frage nach dem gerichtlichen Rechtsschutz im liberalisierten Telekommunikationsumfeld sei damit nicht gelöst. Im Interesse der KonsumentInnen wird sunrise auch in Zukunft den Dialog mit den Konzessionsinhabern und Regulierungsbehörden suchen, um mit einem eigenen Angebot den Wettbewerb auch im Mobilbereich zu fördern.

fwk


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