Heisse Antennendebatte geht weiter


Gesundheitliche Bedeutung elektromagnetischer Felder

Zum Thema «Elektrosmog» sind eine Vielzahl Studien durchgeführt und publiziert worden. Selbst Experten fällt es angesichts dieser Vielfalt schwer, den Überblick zu behalten. Eine Sichtung der publizierten Forschungsberichte und eine kritische Diskussion der wichtigsten Studien erweist sich daher als unerlässlich. Bei einem Beitrag im Newsletter der Forschungsgemeinschaft Funk, Ausgabe April, handelt es sich um einen Auszug einer umfangreichen Bewertung von insgesamt 20 oft zitierten wissenschaftlichen Publikationen zu diesem Thema. Der ungekürzte Text kann im Internet unter http://www.fgf.de/themenforum eingesehen oder heruntergeladen werden.

fwk


Weitere Stellungnahmen zur NIS-Verordnung ...

Obwohl die Vernehmlassung zum Entwurf einer Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) am 15. Mai zu Ende ging, wollen wir hier noch stellvertretend zwei weitere abweisende Stellungnahmen wiedergeben:

... von diAx

Im Rahmen der Vernehmlassung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung begrüsst es diAx, dass mit diesem Ausführungserlass eine Rechtssicherheit geschaffen wird und die Verunsicherungen bei Behörden und Teilen der Bevölkerung beseitigt werden können. Die Verordnung ist so rasch als möglich in Kraft zu setzen. Allerdings beantragt diAx eine Überarbeitung, denn der vorliegende Entwurf behindert den Vollzug der Liberalisierung des Schweizer Telekommunikationsmarktes unverhältnismässig. Er steht auch im Widerspruch zum aktuellen Stand der wissenschaftlichen Diskussion: Danach geht von Mobilfunkantennen für den Menschen und seine Umwelt keine Gefahr aus, solange die nichtionisierende Strahlung einen gewissen Grenzwert nicht übersteigt. diAx fordert, dass sich die zu erlassenden Vorschriften an wissenschaftlich gesicherten Fakten orientieren und nicht an anderslautenden, trotz umfangreicher Forschung nicht bewiesenen Hypothesen. Im übrigen muss die Verordnung praktikabler werden und für alle Netzbetreiber die gleiche Gültigkeit haben.

diAx nimmt die Anliegen der Bevölkerung beim Bau von Mobilfunkantennen sehr ernst und begrüsst daher die Tatsache, dass der Bundesrat - gestützt auf das Umweltschutzgesetz - eine Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung erlassen will. Folgerichtig berücksichtigt die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) insbesondere umweltschutzrechtliche Anliegen. Für diAx ist es selbstverständlich, diesen Grundsatz zu unterstützen und mitzutragen. Allerdings darf der Vollzug der Liberalisierung des gesamtwirtschaftlich bedeutenden Telekommunikationsmarktes dadurch nicht unverhältnismässig behindert werden. Im weiteren ist für diAx unabdingbar, dass abschliessende, den heutigen Stand der wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse berücksichtigende und praktikable Vorschriften erlassen werden, die einen für alle Betroffenen effizienten Vollzug ermöglichen.

Der vorliegende Entwurf erfüllt diese Bedingungen aus Sicht von diAx nur bedingt, und diAx empfiehlt daher eine Überarbeitung. Da der Zeitfaktor für den Telekommunikationsmarkt von existenzieller Bedeutung ist, muss die Verordnung möglichst rasch in Kraft gesetzt werden können; allenfalls ist es sogar notwendig, die Inkraftsetzung für den Mobilfunkbereich vorzuziehen. Die durch die Verordnung gewonnene Klarheit und Rechtssicherheit kann wesentlich dazu beitragen, die Verunsicherungen bei den Behörden sowie Teilen der Bevölkerung zu beseitigen.

Bei der Überarbeitung sind die wissenschaftlich international anerkannten Richtlinien der internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung ICNIRP bzw. der Weltgesundheitsorganisation WHO als Massstab anzulegen. Diese basieren - entgegen landläufiger Meinung - auch bereits auf dem Vorsorgekonzept: Der nach dem aktuellen Stand der Technik und Wissenschaft bestimmte Grenzwert unbedenklicher Immissionen wurde vorsorgehalber bewusst tief angesetzt und enthält bereits einen Sicherheitsfaktor 50. Der NISV-Entwurf reduziert diese Werte für sogenannte «Orte mit empfindlicher Nutzung» nochmals um den Faktor 10, wodurch letztlich ein Sicherheitsfaktor 500 resultiert. Dies stellt für diAx eine rechtlich unverhältnismässige, weder wissenschaftlich begründbare noch wirtschaftlich tragbare Verschärfung internationaler Praxis dar.

Indem der Entwurf eine unterschiedliche Behandlung neuer und bestehender Anlagen vorsieht, werden die neuen Anbieter krass benachteiligt. Die Ausklammerung bestehender Anlagen lässt sich mit dem anderweitig geforderten Vorsorgeprinzip nicht vereinbaren.

Das 1998 eingeführte neue Fernmeldegesetz (FMG) sieht im übrigen ausdrücklich nicht nur die Liberalisierung der Telekommunikationsdienste als solche, sondern auch der für eine fortschrittliche Telekommunikation erforderlichen Infrastrukturen vor. Der vom Gesetzgeber eingeführte und im Interesse aller bewusst geförderte Wettbewerb im Bereich der Telekommunikationsinfrastrutkur lässt sich nur mit der notwendigen Anzahl neuer Mobilfunkanlagen innerhalb und ausserhalb von Wohngebieten verwirklichen.

Schliesslich ist mit Nachdruck darauf hinzuweisen, dass die Anzahl der notwendigen Mobilfunkantennen primär von der rasant wachsenden Nachfrage nach Mobilfunk-Dienstleistungen und nicht von der Zahl der konzessionierten Anbieter abhängt.

fwk


... von Swisscom

Swisscom beurteilt den Entwurf der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierenden Strahlen (NISV) als unverhältnismässig und wettbewerbsbehindernd. Die vorgeschlagene Regelung schlägt einen Schweizer Alleingang im internationalen Umfeld vor und schwächt die Attraktivität der Schweiz als Wirtschaftsstandort. Swisscom lehnt die vorsorgliche Emissionsbegrenzung ab und schlägt vor, in einer Übergangsphase die internationalen Normen als Grundlage für die Beurteilung von Antennengesuchen anzuwenden.

Die im NISV-Entwurf vorgesehenen Vorsorgewerte sind willkürlich festgelegt, bedeuten einen Schweizer Alleingang im europäischen Umfeld, verletzen die Handels- und Gewerbefreiheit und stellen die Wettbewerbsfähigkeit der Telekommunikationsbranche in Frage. Die negativen Auswirkungen der vorsorglichen Emissionsbegrenzung auf die bestehende Infrastruktur sowie auf zukünftige Mobilfunktechnologien stehen in keinem Verhältnis zum angestrebten Schutzziel.

Das am 1. Januar 1998 in Kraft getretene Fernmeldegesetz hat zum Ziel, der Bevölkerung und der Wirtschaft vielfältige, preiswerte, qualitativ hochstehende sowie national und international konkurrenzfähige Fernmeldedienste anzubieten. Der NISV-Entwurf in der vorliegenden Form gefährdet das Erreichen dieser Grundziele der neuen Fernmeldeordnung erheblich. Schätzungen gehen davon aus, dass eine Umsetzung der geplanten Verordnung Kosten in der Höhe von mehreren hundert Millionen Franken zur Folge hätte - Kosten, die auf die Preise überwälzt werden müssten.

Generell begrüsst Swisscom den Erlass von Grenzwerten für elektromagnetische Immissionen, wenn dadurch Rechtssicherheit geschaffen wird und die Auswirkungen für die bestehenden und zukünftigen drahtlosen Telekommunikationsanwendungen wirtschaftlich tragbar sind. Aus der Sicht von Swisscom bedarf der vorliegende Verordnungsentwurf einer gründlichen Überarbeitung unter Einbezug aller Betroffenen. Um eine Regelungslücke zu verhindern, sollen als Übergangslösung die internationalen Grenzwerte der ICNIRP die Grundlage für die Beurteilung neuer Sendestandorte und -anlagen bilden.

fwk


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