Massnahmen gegen den «Elektro-Smog»

In der Schweiz sollen Antennen für den Mobilfunk nicht mehr in nächster Nähe von Schulen, Spitälern, Spielplätzen und Wohnhäusern gebaut werden dürfen. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat eine entsprechende Verordnung ausgearbeitet. Je nach konkreter Lage soll die Mindestdistanz zwischen 20 und 60 Metern betragen. Die gleichen Beschränkungen gelten auch für Hochspannungsleitungen. Ziel ist es, die Menschen vor Elektrosmog zu schützen. Betroffene Kreise haben nun bis zum 15. Mai Zeit, sich zu dem Verordnungsentwurf zu äussern.

Das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation (UVEK) hat einen Verordnungsentwurf zum Schutz vor «Elektrosmog» in die Vernehmlassung geschickt. Das UVEK empfiehlt den Entwurf bereits vor dem Inkrafttreten als Richtlinie. Der Entwurf liefert für die bereits hängigen Baugesuche eine vorläufige Entscheidungsgrundlage. Die NIS-Verordnung sieht unter anderem vor, dass neue Hochspannungsleitungen und Mobilfunk-Antennen einen Mindestabstand zu Schulen, Spitälern oder Wohngebäuden einhalten müssen.

«Nichtionisierende Strahlung» (NIS), wie der Elektrosmog im Fachjargon heisst, entsteht überall dort, wo elektrischer Strom fliesst und wo Radio- und Mikrowellen ausgesendet werden. Wie schädlich diese Strahlen sind, ist eine Frage der Dosis.

Die neue Verordnung übernimmt die international anerkannten Immissionsgrenzwerte für elektromagnetische Strahlen. Weil man über die Langzeitwirkungen noch wenig weiss, erlässt die Schweiz zusätzliche Vorschriften. Im Sinne der Vorsorge soll die Belastung in Schulen, Spitälern, Wohnräumen und an anderen Orten, an denen sich Menschen während längerer Zeit aufhalten, verringert werden. Beim Bau neuer Hochspannungsleitungen, Transformatorenstationen, Eisenbahnen oder Sende-Antennen müssen in Zukunft verbindliche Mindestabstände zu solchen «Orten mit empfindlicher Nutzung» eingehalten werden. Bei bestehenden Anlagen soll die Strahlung mit technischen Massnahmen soweit wie möglich reduziert werden.

Im Zusammenhang mit dem gegenwärtigen Ausbau der Mobilfunknetze sind zahlreiche Gesuche für Mobilfunk-Antennen hängig. In einem Brief hat der Vorsteher des UVEK, Moritz Leuenberger, den Baubehörden der Kantone und Gemeinden empfohlen, den Verordnungsentwurf als vorläufige Beurteilungsgrundlage bei der Bewilligung solcher Anlagen anzuwenden. Damit soll vermieden werden, dass vor dem Inkrafttreten der Verordnung vollendete Tatsachen geschaffen werden.

Von der Verordnung nicht betroffen sind die Handys und Haushaltgeräte. Regelungen für Mobiltelefone und Haushaltgeräte müssen international getroffen werden. Vorbereitungen dazu sind im Gange. Drei Bundesämter, nämlich BUWAL, BAKOM und BAG bereiten gemeinsam Informationen für Konsumentinnen und Konsumenten zur Strahlungsintensität von Geräten vor.

Die neue Verordnung (NIS-Verordnung) stützt sich auf das Umweltschutzgesetz ab. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 15. Mai 1999.

fwk


Valid HTML 4.01! Text © 1999 by Mobile Times
HTML © 2000-2002 by Mobile Times