Eingeengte Freiheit

Verehrte Leserinnen und Leser!

Die von den Handy-Lieferanten gepriesene Freiheit des Mobiltelefonierens ist scheinbar doch nicht so frei. Wie anders lassen sich beispielsweise die «Handy-Verbotszonen» in immer mehr Restaurants oder aber die Einrichtung sogenannter «Ruhe-Wagen» der Schweizerischen Bundesbahnen, in denen nicht mobil telefoniert werden darf, deuten?

Was werden wir denn noch alles über uns Handy-Benützer ergehen lassen müssen, wenn hierzulande das Handy auch einmal so verbreitet ist wie in den skandinavischenen Ländern?

Muss man den Herstellern der Mobiltelefone einen Vorwurf machen, dass sie sich zu wenig um das «Stören» der Mitmenschen durch lästiges Klingeln der Mobiltelefone kümmern? Vielleicht ja, wenn es auch rühmliche Ausnahmen gibt. Nehmen wir zwei Beispiele heraus: Sowohl Motorola- als auch Panasonic-Handys sind einerseits mit Vibrationsalarm ausgerüstet, der einen Anruf aufs Mobiltelefon unhörbar macht. Zusätzlich verfügen die Geräte dieser beiden Hersteller aber auch noch über eine visuelle Anzeige eingehender Anrufe durch Blinken einer Diode. Das Sprechen mit dem Mobilteilnehmer auf der anderen Seite wird aber wohl noch erlaubt sein ... Und doch - der höfliche Handybesitzer verlässt möglichst den öffentlichen Raum, denn in der Tat interessiert nicht jeden, was da an geschäftlichen oder familiären Problemen telefonisch erörtert wird.

Aber Achtung: Es gibt allerdings auch sinnvolle Verbote für die Benutzung von Handys. Sie gelten in erster Linie an Orten wie Flugzeugen und Spitälern, wo die Funksignale unter Umständen andere Geräte stören können. Gleiches gilt für Sprenggebiete und explosionsgefährdete Orte wie Tankstellen, Unterdecks auf Schiffen, Lager- und Transporteinrichtungen von Kraftstoff oder Chemikalien. An allen diesen Orten könnten die Handys durch allfällige Funkenbildung eine Explosion auslösen.

Was natürlich aus Sicherheitsgründen absolut und sogar gesetzlich verboten ist: Im Auto telefoniert der Fahrer keinesfalls mit einem Handy - und wenn, dann nur mit einer Freisprecheinrichtung! Gewissenhafte Handy-Benützer halten sich daran, wissen sie doch, dass sie sonst sich und andere gefährden. Das muss ihnen der Gesetzgeber nicht einmal vorschreiben.

Herzlichst
Ihr
Friedrich W. Klappert
Chefredaktor


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